Nützliche Infos

  • Einzelzimmerzuschlag 10 Euro pro Tag.
  • Ermäßigung im dritten und vierten Bett:
    • von 1-2,9 Jahren 50%
    • von 3-9,9 Jahren 20%
    • über 10 Jahre und für Erwachsene 10%
  • Ortstaxe 2,80 Euro pro Person, pro Tag, nur ab 14 Jahre
  • Wiege 10 Euro pro Tag
  • Garage 7 Euro pro Tag
  • Wireless kostenlos
  • Mini Sauna für 2 Personen, funktioniert auf Reservierung und kostet
  • extra 20 Euro für 1 Stunde

Die Preise verstehen sich pro Tag und Person im Doppelzimmer bei einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen.
Wir verlangen ein Angeld von 200,00 Euro oder 300,00 Euro pro Person, das bei Absage, verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise seitens des Gastes nicht rückerstattet wird.

Reise-Storno-Schutz

Bitte vergessen Sie nicht, auch an den Abschluss einer Reise-Storno-Schutz Versicherung zu denken.
Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserem Reise-Storno-Schutz sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reise-Storno-Schutz Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von der Europäische Reiseversicherung übernommen werden. Klicken Sie hier, um Ihre persönliche Reiseversicherung abzuschließen.

Gästekarte

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.

Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

Anfrage

Wir hatten eine tolle Woche mit Freunden. Ausgezeichnetes Essen, hohe Qualität und eine gute Auswahl.